Wenn du in Deutschland ein Gewerbe angemeldet hast und bei deinem Finanzamt als umsatzsteuerpflichtige:r Unternehmer:in geführt bist, kannst du eine Quartalsabrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer beantragen. Bitte teile uns deine Umsatzsteuer-ID mit. Hast du keine beantragt, lasse uns per Post oder per E-Mail einen Nachweis zukommen (z. B. ein beliebiges Schreiben deines Finanzamts, aus dem deine USt-Pflicht hervorgeht). Sobald uns dieser Nachweis vorliegt, werden deine Honorare zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer abgerechnet und ausbezahlt. Berücksichtigt werden alle Honorare ab Eingang des Nachweises.
Aus buchhalterischen Gründen ist es uns nicht möglich, zurückliegende Quartalsabrechnungen nachträglich zu ändern. Jedoch kannst du uns die entgangenen Umsatzsteuern in Rechnung stellen.
Für weitere Informationen kontaktiere gerne unseren Support unter [email protected].